Nutzung einer E-Mail-Adresse der TU Graz

Nachdem Sie mit Ende Ihrer Tätigkeit an der TU Graz Ihre E-Mail-Adresse verlieren (Ausnahme: Alumni-Adressen) ist es nicht sinnvoll, wenn Sie TU-Adressen als Wiederherstellungs- oder Zugangsadressen bei anderen Diensten angeben.
Spätestens, wenn Sie wissen, dass Sie Ihre TU-Adresse nicht mehr verwenden können, sollten Sie daher Wiederherstellungsadressen auf eine Adresse ändern, die Sie nicht verlieren und es ist dann sinnvoll diese sehr wichtige Adresse (über die man ja mittels „Passwort vergessen?“ in viele andere Accounts einsteigen kann) über eine 2FA zu schützen. Bei Verwendung eine 2FA mit dem Smartphone ist zu beachten, dass auch dort der Zugriff noch gegeben sein muss, wenn man die SIM-Karte oder das Smartphone wechselt.

Weiterleitungen an externe Adressen sollten Sie (wenn technisch überhaupt möglich) nicht einrichten, da Sie dabei eventuell unabsichtlich gegen die DSGVO verstossen, wenn Sie durch diese (automatische) Weiterleitung z. B. besondere Kategorien personenbezogener Daten (beispielsweise eine Krankmeldung eines Mitarbeiters) an Server in den USA übermitteln.

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